Kurz zusammengefasst erhalten Sie hier Beschlüsse in der Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie weitere Themen.
10.10. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.10.2022. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für September 2023; bei vierteljährlicher Abführung für das III. Quartal 2023]
15.11. | Gewerbesteuer** |
10.11.15.11. | Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.*Grundsteuer** |
10.11. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.11. bzw. 20.11.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Oktober 2023;** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
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